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Wohnungseigentumsverwaltung nach WEG

Die Grundlage aller Leistungen einer Wohnungseigentumsverwaltung sind
  • das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
  • die jeweilige Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung,
  • die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlungen,
  • der Verwaltervertrag
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Oberste Prämisse ist für uns dabei die langfristige Werterhaltung- und steigerung Ihrer Investition in Ihre Immobilie, sei es selbstgenutzt oder vermietet.

Wir unterscheiden dabei:

Allgemeine Verwaltung
unter anderem:
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen,
  • Beschlüsse durchführen und überwachen

Kaufmännische Verwaltung

unter anderem Führen und Abrechnen von:
  • Hausgeldkonten
  • Einnahmekonten für Erträge
  • Ausgabenkonten nach Kostenart
  • Rücklagenkonten
  • Bankkonten
  • Überwachung pünktlicher Hausgeldzahlungen
  • Erstellen der Jahresabrechnung für den Eigentümer (Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten mit den Mietern auf Wunsch!)

Technische Verwaltung
Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen (Wartungsverträge, Objektbegehungen, Hausmeisterdienste, Brandschau etc.) kommt es wieder zu technischen Störungen in Wohnanlagen.

Je nach Art und Umfang der Störung entscheiden wir auf der Basis unserer Erfahrungen , welcher Handwerksbetrieb die Maßnahme schnell, zuverlässig und nachhaltig beseitigen kann.

Für Notfälle werden für alle Objekte Notruflisten erstellt. Falls möglich und gewünscht, werden alle Maßnahmen im Vorfeld mit dem Beirat abgestimmt.

Rechtliche Verwaltung
Eine konkrete Beratung in rechtlichen Dingen verbietet uns der Gesetzgeber, wir maßen uns das auch nicht an. Trotzdem ist es natürlich unsere Aufgabe juristische Probleme im Vorfeld zu erkennen und ggf. aufzuzeigen.

Falls die Beschreitung des Rechtsweges im konkreten Fall als das geeignete Mittel  erscheint und von den Eigentümern gewünscht wird, bedienen wir uns  renommierter Fachanwälte.

Unsere Verträge
Hier legen wir Wert darauf, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Daher vereinbaren wir mit Ihnen eine Verwaltergebühr zum Fixpreis, in der grundsätzlich zusätzliche Kosten für Porto, Kopien, Fahrtkosten, Gebühren bei Eigentümerwechsel usw. nicht in Rechnung gestellt werden.

Bewerten Sie selbst unser Preis- und Leistungsverhältnis => 
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